AGB


AGB

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

 

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Schriftverkehr, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 3 Preise- Lieferumfang und Zahlung

(1) Wird der Kaufpreis nicht in bar beglichen, hat die Zahlung ausschließlich auf das im Kaufvertrag/Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

(3) Preisauszeichnungen auf Bildern oder Preislisten im Internet sind nicht verpflichtend. Es gelten im Zweifelsfall die im Kaufvertrag / Kostenvoranschlag o.ä. vereinbarten Beträge und Leistungen.

(4) Dekorationsartikel gehören grundsätzlich nicht zum Lieferumfang, es sei denn, diese werden im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt.

(5) Für bestellte oder speziell auf Kundenwunsch angefertigte Waren kann kein Rückgabe- , Umtausch, oder Minderungsrecht eingeräumt werden.

(6) Bei Stornierungen von Bestellungen werden grundsätzlich sofort 20% der Auftragssumme fällig, es sei denn, dass durch die schon begonnene Auftragsbearbeitung dem Auftragnehmer höhere Kosten entstanden sind. Der Besteller ist dann verpflichtet die Ware in dem zum Zeitpunkt der Stornierung eingestellten Zustand zu übernehmen und hat - eventuell auch abweichend vom ursprünglich vereinbarten Lieferumfang - den Abtransport der Ware auf seine Kosten zu veranlassen. Außerdem erlischt ausdrücklich jeglicher Gewährleistungsanspruch aufgrund des nicht fertig gestellten Auftrages. Sollten die Waren nicht innerhalb eines vom Auftragnehmer festgesetzten angemessenen Zeitraums vom Besteller abgeholt oder bezahlt werden, kann der Auftragnehmer über die weitere Verwendung der Ware (z.B Fertigstellung, Weiterverkauf, Entsorgung ect.) alleine entscheiden, wobei zusätzliche Kosten der Verwertung dem Besteller auferlegt werden können, falls die Verwertung der Ware die Forderungen des Auftragnehmers nicht gänzlich erfüllt.    

(7) Die Kosten einer eventuellen Rücksendung trägt in jedem Fall der Käufer sofern nichts anderes im Kaufvertrag vereinbart wurde.  

(8) Der Käufer hat das Recht nach §312b ff BGB (Fernabsatzgesetz) seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung zu widerrufen. Es genügt hierfür ein formloses Schreiben als e-mail, FAX oder Post an unsere aufgeführten Adressen. Es muß der Käufername, die Rechnungsnummer und die Lieferadresse aufgeführt werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor eine Nutzungspauschale für die Zeit der Nutzung zu erheben. Diese Kosten werden schon im Kaufvertrag aufgeführt -sollten hier keine derartigen Einträge stattgefunden haben so können auch keine Forderungen gestellt werden. Sollten sich allerdings Verschlechterungen der Ware ergeben haben so wird deren Beseitigung dem Käufer in Rechnung gestellt. 

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Sollten Fremdfirmen in die Auftragsabwicklung einbezogen werden (spez. z.B. Fachspeditionen), so können wir nicht für deren schuldhafte Lieferverzögerung haftbar gemacht werden. 

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Dies Betrifft auch die Verbringung der Sache an einen anderen als im Kaufvertrag vereinbarten Lieferort. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Wir sind berechtigt, im Falle des Ausbleibens einer vereinbarten Teil-, Miet-, oder Ratenzahlung die Kosten eines eventuellen Rückverbringens der Waren in unsere Räume auf Kosten des Bestellers zu veranlassen. Mit Eingang der Ware bei uns erlischt dann automatisch der geschlossene Teil-, Miet-, Ratenzahlungsvertrag. Unter Berücksichtigung des vereinbarten ursprünglichen Kaufpreises und der bereits geleisteten Zahlungen, wird dann ein neuer Vertrag erstellt. Wir behalten und ausdrücklich vor, bei Nichtzahlung von vereinbarten Instrumentenmieten die teilweise vermerkten Kaufoptionen unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen ("Mietkauf") zurück zu nehmen, so daß die geleisteten Zahlungen nicht mehr auf den Kaufpreis angerechnet werden können.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Da Gebrauchtwaren bereits beim Abschluss des Kaufvertrags Beschädigungen aufweisen können, werden diese Waren im Kaufvertrag ausdrücklich als gebrauchte Waren deklariert. Der Besteller vergewissert sich eingehend vor Abschluss des Kaufvertrages, dass die - im besonderen gebrauchte - Ware seinen Anwendungen genügt. 

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Wir verpflichten uns eventuelle Reparaturarbeiten in den Räumen des Bestellers mit der größtmöglichen Sorgfalt hinsichtlich Emissionen und Beschädigungen durchzuführen. Trotzdem kann es zu Lärm- und Staubentwicklung kommen, auf welche wir den Besteller hiermit vorab hinweisen.  

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Sofern keine weiteren Vereinbarungen im Kaufvertrag getroffen wurden, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang bei neuen Waren, und 12 Monate bei gebrauchten Sachen. 

(8) Ausdrücklich von jeglicher Leistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch des Bestellers basieren. Insbesondere die Wahl des Standortes muss den Ansprüchen von Musikinstrumenten genügen. Direkte Sonneneinstrahlung die zu pigment- bzw. strukturverändernden Prozessen in Oberflächenteilen führen kann, sowie Schwankungen der Raumtemperatur und der relativen Luftfeuchtigkeit sind zu vermeiden. Wir empfehlen Temperaturwerte von 18°C - 23°C bei Luftfeuchtigkeitswerten zwischen 50%-60%. Verschlechterungen der Regulation, Stimmhaltung, Oberfläche und Klangeigenschaften die sich auf die Abweichung von den oben aufgeführten Werten zurückführen lassen, werden diesbezüglich als Mangel ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Mängel durch falsche Pflege oder Wartung. Wir empfehlen die Wartungsarbeiten - insbesondere Klavierstimmungen - nur durch qualifizierte Klavierbauer durchführen zu lassen. Speziell auf die Verwendung von geeigneten Reinigunsmaterialien wird hingewiesen: es dürfen grundsätzlich keine Lösemittelhaltigen Reinigungsmaterialien eingesetzt werden. Wir empfehlen die Reinigung lediglich mit weichen, trockenen Tüchern. 

(9) Sollten keine abweichenden Regelungen mit dritten vereinbart worden sein, gilt für den Gefahrenübergang der Waren/Dienstleistungen grundsätzlich: Wir haften bis zum Beginn des Hoheitsbereichs des Bestellers bei Lieferung von uns, der Besteller/Auftraggeber haftet bis zum Eintritt der Waren in unserer Verkaufs/Werkstatträume. Ausgenommen sind Lieferungen auf Schiffe, Flugzeuge usw., hier erfolgt die Lieferung mit Gefahrenübergang nur bis/auf eine barrierefreie Transportplattform des Bestellers.

 

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Oktober 2005

Piano Winkler

Inh. Michael Winkler, Klavierbaumeister

Gerhard-Stalling-Strasse 65

26135 Oldenburg

Telefon: 0441 / 27 111

FAX: 0441 / 35080786

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